Gericht: LED-Lampen gelten nicht als Glühlampen
Gericht: LED-Lampen gelten nicht als Glühlampen im Sinne des ElektroG.
21.06.2012 −
LED-Lampen gelten nicht als Glühlampen im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und sind daher auch als Elektronikgeräte zu kennzeichnen. Das hat das Landgericht Aachen Anfang des Monats entschieden.
http://www.euwid-recycling.de/news/wirtschaft/einzelansicht/archive/2012/june/Artikel/g...
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LG Aachen: LED-Lampen unterliegen Elektro-Kennzeichnungspflicht
Elektro- und Elektronikgeräte sind grundsätzlich dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist und festgestellt werden kann, dass das Gerät nach dem 13. August 2005 erstmals in Verkehr gebracht wurde. Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen, z.B. Glühlampen. Aber zählen LED auch zu Glühlampen oder müssen diese gekennzeichnet werden?
Mit dieser Frage hat sich das LG Aachen beschäftigt.
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http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/06/26/led-lampen-elektrogesetz/

