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Beitrag im Forum Wissenschaft


Datum: 26.05.08 18:20
Autor:  Moderator (info@he..)
Subject: Angebliche Datenmanipulation
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Angebliche Datenmanipulation an der Medizinischen Universität Wien

EineChronologie

Vor etwa einem Jahr erhielt der Rektor der Medizinischen Universität Wien ein Schreiben eines Prof. Alexander Lerchl aus Bremen, in welchem der Vorwurf einer Datenmanipulation erhoben wurde. Dieser Vorwurf bezieht sich auf eine Publikation aus der ehemaligen Klinischen Abteilung für Arbeitsmedizin„Non-thermal DNA breakage by mobilephone radiation (1800 MHz) in humanfibroblasts and trans­formed DFSH-R17 rat granulosa cells in vitro“ (Diem E. Schwarz C., Adlkofer F., Jahn O., Ruediger H.W.; Mutation Research 583: 178– 183; 2005). Diese Vorwürfe wurden aber von der Medizinischen Universität als wenig ernstzunehmend angese­hen und daher auch nicht zum Anlass einer Untersuchung durch die Kommission für Wissenschaftsethik genommen. Dies änderte sich, als im Frühjahr 2008 durch den Rektor der Medizinischen Universität diese Kommission neu zusammengesetzt wurde. Diese neu zusammengesetzte Kommission hat nunmehr die Vorwürfe aufge­nommen und zunächst das Gutachten eines Statistikers eingeholt.. Dieser kam zu der Auffassung, dass aus der statistischen Analyse der produzierten Daten nicht zwingend geschlossen werden kann, dass die Daten nicht korrekt erhoben wurden. Prof. Lerchl hat ähnliche Vorwürfe auch gegenüber den Herausgebern der Zeitschrift Mutation Research geäußert, um eine Rücknahme der Veröffentlichung Diem et al. zu errei­chen.Die Herausgeber haben daraufhin ebenfalls die publizierten Daten durch einen Statisti­ker überprüfen lassen, der auch zu dem Ergebnis kam, dass aus der Statistik ein Fehlverhalten nicht zwingend ableitbar sei.

Dies war die Situation, als über­raschend dem Rektorat gemeldet wurde, dass eine Laborantin der Arbeitsmedizin Daten gefälscht hat, die sie im April 2008 untersuchen hätte sollen. Die angeschul­digte Mitarbeiterin, welche seit 10 Jahren im Labor der Arbeitsmedizin beschäftigt war, als hoch qualifiziert gilt, und mehrere Einladungen in den vergangenen Jahren in Labors im Ausland erhalten hat, hat dieses Fehlverhalten sofort zugegeben, wollte dafür aber kein Motiv nennen. Sie betont aber ausdrücklich, dass sich dieses Eingeständnis nur auf Vorgänge im April 2008 bezieht, und dass alle in der früheren Zeit unter ihrer Mitwir­kung erhobenen Daten ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Überraschend ist auch,dass die Fälschungen im April sehr plump vorgenommen und auch im Labor­buch der Laborantin schriftlich dokumentiert wurden, so als habe sie es direkt darauf angelegt, dass jemand darauf aufmerksam wird.

Bei der Anhörung durch die Kommission gab die beschuldigte Technische Assistentin weiterhin an,dass sie seit 2006 habe erkennen können, welche der beiden Kammern der Hochfrequenzexpo­sitionsanlage im Labor jeweils das elektromagnetische Feld getragen habe und wel­che als unbelastete Kontrolle fungierte (Zur Erklärung:Die Expositionseinrichtung besteht aus 2 Kammern, für welche die elektronische Kontrolleinheit mit Hilfe eines Zufalls­generators bestimmt, welche Kammer jeweils exponiert ist. Dies ist normalerweise durch den Untersuchenden nicht zuerkennen und wird in einer codierten Datei abgelegt. Diese Datei wird nach Auswertung der Versuche auf elektronischem Wege in das Herstellerlabor der Kammer in Zürich übermittelt, und von dort kommt dann im Gegenzug die Information, welche Kammer des aktuellen Experiments befeldert war.) Zusätzlich zu dieser Verblindung gab es noch eine Codierung vor der Auswertung der Präparate im Labor, so dass gewisser­maßen eine doppelte Verblindung gegeben war. Es ist aber klar, dass mit der nicht mehr gegebenen Verblindung der Expositionskammern auch ein wesentliches Qualitätsmerkmal für die produzierten Ergebnisse wegfällt, trotz der zusätzlich vor­handenen laborinternen Codierung. Dieser Umstand betrifft jedoch nicht alle jene Arbeiten,die vor dem Jahr 2006 entstanden sind, sondern bezieht sich nur auf eine einzige Publikation aus dem Februar 2008 „Radiofrequency electromagneticfields (UMTS 1950 MHz) induce gentoxic effects in vitro in human fibroblasts,but not in lymphocytes; Schwarz C., Kratochvil E., Pilger A., Kuster N.,Adlkofer F., Ruedi­ger H.W.; International Archives of Occupational and Environmental Health 81:755 767; 2008.

Dennoch kommt -ohne Prüfung der Daten oder Anhörung von Prof. Rüdiger - die vom Rektor neu zusammengesetzte Kommission für Wissenschaftsethik zu dem Schluss, dasss ämtliche zurückliegende Publikationen, an denen die Laborantin beteiligt war,zurückzuziehen sind. Dabei handelt es sich um 8 Publikationen, bei denen die beschuldigte Mitarbeiterin als Co-Autorin fungiert. Merkwürdigerweise empfiehlt die Kommission aber nur das Zurückziehen der Arbeiten betreffend Mobilfunkfelder, die anderen Arbeiten werden nicht einmal erwähnt.

Entsprechend diesem Votum der Kommission ver­langt dann der Rektor von Prof. Rüdiger die Unterschrift unter zwei Letters of Retrac­tion für beide Publikationen über erbgutschädigender Wirkungen von GSM (2005) und UMTS (2008). Dessen Einwände,dass an der Richtigkeit der publizierten Daten kaum ein Zweifel bestehen könne,nachdem diese von unabhängigen Arbeits­gruppen bestätigt wurden, und dass der Vorwurf einer nicht eingehaltene Verblindung für die Publi­kation aus dem Jahr 2005 sowieso nicht zutreffe, ließ der Rektor nicht gelten, sondern berief sich in seiner Entscheidung auf das „Votum einer unabhängigen Kommission“. Herr Rüdiger müsse sich dem Votum einer unabhängigen Kommission beugen, auch wenn er selber von der Richtigkeit der Daten überzeugt sei.

In dieser Situation gab es zwei Tage später eine weitere überraschende Neuigkeit: Der Vorsitzende der vom Rektor berufenen dreiköpfigen Kommission für Wissen­schaftsethikan der Medizinischen Universität Wien ist als Jurist bei einem Unter­nehmen der Mobilfunkindustrie beschäftigt. Da somit die Unabhängigkeit der Unter­suchungskommissionnicht gegeben ist, zieht Prof. Rüdiger seine Unterschrift unter die Rücknahme der beiden genannten Publikationen zurück und ersucht den Rektor zuveranlassen, dass die Kommission unter einem anderen Vorsitz erneut zusam­mentritt und dieser Gelegenheit auch ihn anhört und auch die konkreten Daten prüft, was beides bisher ja nicht geschehen ist. Der Rektor geht auf diesen Vorschlagjedoch nicht ein und gibt stattdessen als Presseerklärung heraus, dass er einen begründeten Verdacht habe, dass die Arbeiten über erbgutverändernde Wirkung von Mobilfunk­feldern gefälscht seien. Diesen Verdacht begründet er merkwürdigerweise so, dass die beteiligte Mitarbeiterin diese Fälschungengestanden habe (was nicht zutrifft), und dass die statisti­sche Begutachtung den Verdacht nahelege, dass die Daten nicht experimentell gemessen, sondern vielmehr fabriziert wurden (was ebenfalls nicht zutrifft). Die beteiligten Autoren Prof. Franz Adlkofer, München, und Prof. H.W. Rüdiger, Wien,widersprechen dieser Presseaus­sendung in der nachfolgend wiedergegebenen Gegendarstellung:

................
Wir halten es nicht für gerechtfertigt, die genannten beiden Studien zur erbgut­schädigenden Wirkung von Mobilfunkfeldern aufgrund der Anweisung des Rektors der Medizinischen Universität Wien zurückzuziehen, weil wir überzeugt sind, dass die wissenschaftlichen Aussagen in diesen Publikationen korrekt sind.

Für diese unsere Auffassung spricht, dass Ergebnisse beider Studien inzwischen vonanderen unabhängigen Arbeitsgruppen bestätigt sind. Damit kann an der grundsätz­lichen Richtigkeit der publizierten Daten kaum ein Zweifel bestehen.

Das angesprochene Fabrizieren von Daten durch eine technische Assistentin hat nicht an der ehemaligen Klinischen Abteilung für Arbeitsmedizin stattgefunden sondern betrifft die jetzige Organisationsstruktur in einem engen Zeitraum nämlich April 2008. Dieses Fehlverhalten und nur dieses eine wurde von der Laborantin auch gestanden. Dass nun auch alles falsch sein muss, was unter Mitwirkung dieser Laborantin in früheren Jahren erarbeitet wurde, ist eine einseitige Vermutung, die wir auf Grund dervorliegenden Fakten nicht nachvollziehen können.

Dass die Statistik in unseren Arbeiten angezweifelt wurde, ist zutreffend. Dies ist jedoch darauf zurückzuführen, dass die Kritiker mit den angewandten Testverfahren nicht vertraut sind. Die statistische Auswertung der Daten in unseren Arbeiten ent­spricht der in mehreren eigenen Publikationen und in solchen anderer Autoren.

Erbgutschädigende Wirkung von Mobilfunkfeldern ist bedeutsam für die Risikobe­wertung dieser neuen Technologie. Die Publikationen zu diesem Thema, von deren Richtigkeit wir überzeugt sind, ohne triftigen Grund zurückzuziehen, entspricht nicht unserer Auffassung von der Verantwortung des Wissenschaftlers gegenüber der Öffentlichkeit. Das könnte als falsches Signal verstanden werden, dass nämlich damit auch alle gesundheitlichen Bedenken ausgeräumt wären.

Prof.Dr. Hugo W. Rüdiger

Berggasse4/33

A1090 Wien


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