Gerichtsurteil in der Schweiz: Arbeitsunfähigkeitsrente wegen Gesundheitsschäden durch Mobilfunk
Quelle: www.elektrosmog.com, Internationale Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung, 04.01.2002
In der Schweiz hat das Eidgenössische
Versicherungsgericht Luzern
rechtskräftig zugunsten einer
40-jährigen Frau entschieden: die
Sozialversicherungsanstalt muss
ihr eine Rente wegen Arbeitsunfähigkeit
aufgrund ihrer Elektrosensibilität
zahlen.
Mit ärztlichen Untersuchungsberichten
und einem Gutachten des
Sachverständigen für elektromagnetische
Umweltverträglichkeit Wulf-Dietrich
Rose (IGEF) konnten die Schadwirkungen
elektromagnetischer Felder und
Mobilfunk-Strahlung bewiesen, und
die Gutachten der Sozialversicherung
widerlegt werden.
Rose will diesbezügliche Grundsatzurteile
jetzt auch in Deutschland und
Österreich für mehrere
arbeitsunfähige Elektrosensible erreichen.