Seit einigen Monaten sorgt in Luxemburg ein Gesetzesprojekt für
Furore, der so genannte
"Sektorielle Leitplan für Mobilfunknetze".
Ähnlich den Bestrebungen einiger Landesregierungen in Deutschland
(z.B. Baden-Württemberg),
sollen Antennenmasten innerhalb eines sektoriellen Leitplans genehmigt
werden und
somit von einer baurechtlichen Nutzungsänderung entbunden werden.
Schlimmer noch:
da ein sektorieller Plan mit Inkrafttreten das Statut eines öffentlichen
Nutzens erklärt,
werden Antennenmasten de facto als gemeinnützige Installationen
deklariert, was die
Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Bürgermeister bei der kommunalen
Bauplanung in
Bezug auf eine eventuelle Vorsorgepolitik wesentlich einschränkt.
Aber nun die gute Nachricht: Da das Landesplanungsgesetz, welches
die Grundlage für
einen SLP darstellt, auch eine Begutachtungsprozedur aller betroffenen
Gemeinden Luxemburgs
(in diesem Falle sämtliche Gemeinden) vorsieht, konnten diese
ihren Unmut gegenüber
dem gegenwärtigen Projekt äußern, an welchem die
Mobilfunknetzbetreiber teilweise
mitgewirkt haben.
37 % der luxemburgischen Gemeinden haben das gegenwärtige Projekt
in seiner derzeitigen
Fassung abgelehnt. Weitere 12% haben Bedenken geäußert.
Vor allem wurde von den Gemeinden
die Einschränkung der Planungshoheit sowie der unzureichende
Gesundheitsschutz in
Bezug auf die Mobilfunknetze angeführt!