Sensationeller Teilerfolg in Österreich: Abbruchbescheid für in Betrieb befindlichen Sendemast wegen Störung des Landschaftsbildes
Quelle: Kleine Zeitung, 18.01.2002
Streit um Handymasten landet vor Höchstgericht
Lavanttaler Bürgerinitiative errang gegen max.mobil Teilerfolg. Verwaltungsgerichtshof nun erstmals mit Abbruchbescheid konfrontiert.
Erstmals landet die Auseinandersetzung
um einen Handymasten vor einem Höchstgericht. Der von der Ortsbildpflegekommission
des Landes Kärnten vor einiger Zeit empfohlene - und durch drei Instanzen
bestätigte - Abbruchbescheid für einen in Betrieb befindlichen
Handymasten mitten in St. Andrä landet vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Denn der Netzbetreiber max. mobil
kündigte gestern an, den Bescheid, der als Hauptargument "die gestörte
Silhouette der historischen Altstadt" durch den Handymasten angeführt
hat, umgehend beim Obersten Gericht anzufechten. "Diese Argumentation entspricht
nicht unserer Rechtsauffassung", sagt max.mobil-Sprecher Franz Hartl, der
dennoch Gesprächsbereitschaft über alternative Standorte signalisiert.
Generell bleibt Hart aber hart: "Im vorauseilenden Gehorsam und ohne Ersatzstandort
werden wir ihn nicht freiwillig räumen."
Eva Marsalek, Sprecherin der österreichweiten Plattform für Mobilfunk-Initiativen, bezeichnet den Erfolg der St. Andräer Initiative, die immerhin mehr als 1000 Unterschriften gesammelt hat, als "sensationell". Marsalek: "Sollte sich der Verwaltungsgerichtshof nicht der Ortsbildpflegekommission anschließen, steht für mich der Rechtsstaat in Frage."
Andreas Reisenbauer