Süpplingen: Gemeinde will einstweilige Verfügung gegen Mobilfunkantenne
Aus: Braunschweiger Zeitung, 03.01.2002
Gemeinde Süpplingen will einstweilige Anordnung in Sachen D1-Antenne erwirken
Antrag gegen Funkantenne
SÜPPLINGEN. Das letzte Wort
in Sachen Mobilfunkantenne in Süpplingen ist noch nicht gesprochen,
auch wenn T-Mobile auf dem früheren Getreidesilo am Driftweg bereits
gebaut hat. Die Gemeinde will die Inbetriebnahme wegen massiver Bürgerproteste
(BZ berichtete) verhindern - einen Erfolg gibt es indes bisher nicht.
Die juristische Position der Gemeinde
Süpplingen ist ungünstig: Antennenmasten mit weniger als zehn
Metern Länge müssen nicht baubehördlich genehmigt werden,
eine standardisierte Standortbescheinigung reicht aus. Die ist Sache des
Landkreises. Damit der die Inbetriebnahme der D1-Antenne stoppt, hat die
Gemeinde ein Rechtsanwalts-Büro beauftragt. Das soll eine einstweilige
Anordnung erwirken. "Die Gemeinde will alle Rechtsmittel ausschöpfen",
sagt Verwaltungschef Volker Klisch.
Eine Chance sei die Interpretation
des Antennenbaus als Nutzungsänderung für das Gebäude. Die
sei laut Gesetz genehmigungspflichtig. Der Antrag auf einstweilige Anordnung
war kurz vor Weihnachten gestellt worden, das zuständige Gericht hat
sich auch bereits damit befasst, ist aber bis dato nicht zu einer Entscheidung
gekommen.
Der Protest gegen die geplante Mobilfunk-Antenne
war im Sommer aufgekommen. Damals hatte es nach Bekanntwerden des Vorhabens
eine turbulente Gesprächsrunde mit Vertretern von DeTe Immobilien
und T-Mobile gegeben. Anwohner hatten damals Befürchtungen geäußert,
die elektromagnetischen Strahlungen könnten gesundheitliche Schäden
bewirken. Gegenteilige Beteuerungen des T-Mobile-Vertreters und die Erklärung
der technischen Notwendigkeit des Antennenbaus hatten die aufgebrachten
Bürger nicht beruhigen können. kor