EU-Recht: Weißbuch der EU zur Umwelthaftung und der EU-Vertrag
Quelle: Gemeinschaftsrecht der EU, http://www.europa.eu.int/eur-lex/de/lif/index.html
Die Europäische Union hat bereits
im Februar 2000 ein Weißbuch zur Umwelthaftung in der Europäischen
Gemeinschaft herausgegeben. Das Dokument ist besonders aus rechtlicher
Sicht sehr interessant.
In diesem Zusammenhang ist auch der
EU-Vertrag interessant, insbesondere der Artikel 174, Absätze 2 und
3.
EG-Vertrag, Artikel 174, Absatz 3:
"Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik berücksichtigt die Gemeinschaft
- die verfügbaren wissenschaftlichen
und technischen Daten"
Da man die Erkenntnisse vieler anerkannnter
Wissenschaftler im In- und Ausland bei den Grenzwertfestsetzungen einfach
außer acht läßt, wird gegen den EU-Vertrag verstoßen.
Absatz 2 ist auch interessant:
"Die Umweltpolitik der Gemeinschaft
zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in
den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab.
Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem
Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung
zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip."
Da das Bundesamt für Strahlenschutz
erst kürzlich öffentlich bekundete, dass die derzeitigen Mobilfunk-Grenzwerte
in keiner Weise dem Vorsorgegedanken Rechnung tragen, wird auch hier gegen
den EU-Vertrag verstoßen.
Von einem "hohen Schutzniveau" kann
durch die sehr unterschiedlichen Grenzwertfestlegungen in den EU-Staaten
ohnehin keine Rede sein. Unterschiede in der Höhe der Grenzwerte werden
EU-weit nicht mehr lange zu halten sein, auch rechtlich befindet man sich
hier in einer Grauzone.
Hier ergeben sich sicher Ansatzpunkte
für Anwälte europaweit.
Nächste Demo: München,
Frühjahr, Termin und Ort noch offen