Zehn Mobilfunkantennen, acht davon in Athen müssen entfernt werden, weil sie eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit darstellen.
Dieses Urteil sprach das Athener Berufungsgericht am 17.07.2006.
Der Richerspruch verhindert dem Einspruch eines nicht identifizierten Mobilfunkbetreibers zur Ausserkraftsetzung einer Entscheidung des "National Telecommunications and Post Commission (EETT)", die Antennen zu entfernen. In der Begründung gibt da Gericht an, dringende Umstände bezüglich der öffentlichen Gesundheit berücksichtigen zu müssen.