Auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses darf eine Mobilfunkanlage nur dann errichtet werden, wenn alle Wohnungseigentümer zustimmen. Das berichtet die in Köln erscheinende
Monatsschrift für Deutsches Recht (Ausgabe 12/2007) unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München. Auch bei Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte sei es nicht auszuschließen, dass Bewohner durch Handymasten gesundheitsschädlichen Strahlungen ausgesetzt seien, befand das Gericht. Eine solche Maßnahme könne daher nicht von der Mehrheit der Eigentümer zu Lasten der übrigen Bewohner entschieden werden (Az.: 34 Wx 109/06).