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Stellungnahme des BUND LV Sachsen

Keiner käme auf die absurde Idee, zum Zweck der Trinkwasserversorgung das ganze Land unter Wasser zu setzen. Genau das Entsprechende tun wir aber heute beim Mobilfunk

In Deutschland sind Grenzwerte für EMF in einer allerdings grundgesetzwidrigen Fassung (wegen des Fehlens des Vorsorgeprinzips, seit 2001 ist Abhilfe versprochen) in einem Gesetz festgeschrieben. Die 26. BImSchV von 1997 geht davon aus, dass nur durch Wärmewirkung Gesundheitsschäden eintreten können. Da die festgelegten Grenzen nicht überschritten werden, schließt man messerscharf, dass es keine Gesundheitsschäden geben kann und Betroffene in Wirklichkeit nur Psychopathen sind. Mediziner haben dazu nichts zu sagen. Weder unser Gesetzgeber, noch das Oberste Gericht und das Bundesverfassungsgericht, auch nicht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sind bisher gewillt, hier Ordnung zu schaffen. So groß ist der Einfluss der Lobby oder - die andere Lesart - so wenig Kompetenz ist vorhanden, dass Demokratieverlust, schwindendes Wählervertrauen und Rechtlosigkeit der Bürger in Kauf genommen werden. Der Preis ist die Gesundheit der Bevölkerung und die Behinderung des technischen Fortschritts zulasten der Wirtschaft.

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http://www.bund-sachsen.de/index.php?show=aktuelles&date=28.03.2010&content=text/aktuelles/20100328mobilfunk.txt&header=Der steinige Weg zu einer nachhaltig ökologischen Nachrichtentechnik

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