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Europäische Bürgerinitiative

Das Experiment beginnt

Mit der Verordnung Nummer 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 wurde bestimmt, wie die mit dem Lissabonner Vertrag eingeführte Europäische Bürgerinitiative konkret umgesetzt werden soll. Das deutsche Ausführungsgesetz konnte in diesen Tagen gerade noch rechtzeig verabschiedet werden – es hatte sich wegen der Bundespräsidentenkrise verzögert. Es ist abgedruckt im Bundesgesetzblatt Nr. 13 vom 13.3.2012, S. 446.
Vor wenigen Stunden sind die Seiten des Bundesinnenministeriums und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informatik zur Europäischen Bürgerinitiative freigeschaltet worden. Eine entsprechende Website des Bundesverwaltungsamtes wird für die nächsten Tage erwartet. Mit diesen drei Einrichtungen sind erstmals Organe des Bundes mit dem Prüfen und Zertifizieren von Unterschriften usw. in einem partizipativ-demokratischen Prozess befasst

Auf der Seite der EU-Kommission zur Europäischen Bürgerinitiative können Initiativen registriert werden, dort finden sich auch alle relevanten Informationen zum praktischen Ablauf des umfangreichen Verfahrens.
http://www.eu-buergerinitiative.org/wp/

Europäische Bürgerinitiative (Wikipedia)

Die Europäische Bürgerinitiative (umgangssprachlich auch Europäisches Bürgerbegehren) ist ein durch den Vertrag von Lissabon beschlossenes Instrument der direkten Demokratie in der Europäischen Union. Von ihr kann seit dem 1. April 2012 Gebrauch gemacht werden.

Bei der Europäischen Bürgerinitiative handelt es sich um ein Initiativverfahren, ähnlich der Volksinitiative in manchen deutschen Bundesländern und dem Volksbegehren in Österreich. Durch die Bürgerinitiative können die Unionsbürger bewirken, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befasst; eine Volksabstimmung ist jedoch nicht vorgesehen. Zudem ist der Anwendungsbereich der Bürgerinitiative auf solche Fälle beschränkt, in denen die Kommission gemäß EU-Vertrag und AEU-Vertrag auch zuständig ist. Nach Ansicht der Kommission dürfen Europäische Bürgerinitiativen keine Vertragsreform fordern,[1] etwa über den Beitritt neuer EU-Mitgliedstaaten oder über die Neuverteilung der politischen Kompetenzen innerhalb der EU.

Die Bürgerinitiative ergänzt das seit dem Vertrag von Maastricht (1993) bestehende Petitionsrecht beim Europäischen Parlament sowie das Beschwerderecht beim Europäischen Bürgerbeauftragten. Petition und Bürgerinitiative unterscheiden sich grundlegend hinsichtlich Funktion, Adressaten sowie Voraussetzungen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_B%C3%BCrgerinitiative

Siehe auch nachfolgende Links:
http://www.mehr-demokratie.de/eu-buergerinitiative.html
http://www.eu-buergerinitiative.org/wp/
http://www.gruene-europa.de/cms/default/dok/376/376862.wie_funktioniert_die_europaeische_buerge@de.htm
http://www.taz.de/Europaeische-Buergerinitiative/!90570/
http://www.taz.de/Europa-rueckt-naeher/!91146/
http://www.sueddeutsche.de/politik/eu-buergerinitiativen-huerdenlauf-gen-bruessel-1.1323166


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Siehe auch Diskussion/Kommentare
http://www.hese-project.org/Forum/allg/index.php?id=3916


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