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Keinen Schritt weiter im Gesundheitsschutz und der Mobilfunktechnik

Pressemitteilung
http://www.sabine-stueber.de/node/1203

Berlin, 20.08.2013) Zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Mobilfunktechnik und Gesundheitsschutz“ Drucksache 17/14548 sagt die Bundestagsabgeordnete Sabine Stüber:

„Die Regierungsfraktionen haben am 13. Juni, knapp vor der parlamentarischen Sommerpause, Änderungen über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren beschlossen, die weder auf dem neuesten Stand der Technik basieren noch für einen wirksamen Gesundheitsschutz ausreichen. Das haben im Vorfeld der Abstimmung, bei einer öffentlichen Anhörung, alle eingeladenen Sachverständigen bestätigt. Infolgedessen sind wir mit dem Thema keinen Schritt weiter.“

Die Abgeordnete ergänzt: „Wo sind die Maßnahmen, um gesundheitliche Risiken durch elektromagnetischen Strahlung, vor allem in Wohn- und Arbeitsbereichen, zu verringern? Wo sind die Maßnahmen, um die Menschen für die Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk zu sensibilisieren? Wo bleibt die Förderung technischer Alternativen? Von einer umfassenden Gesundheitsvorsorge kann also keine Rede sein. Es sind so viele Fragen offen geblieben, und die stellen wir in unserer Kleinen Anfrage der Bundesregierung.“

Hintergrund:

Die vom Bundestag am 13.06.2013 beschlossenen Änderungen über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren sind in Kraft getreten. Die neue Verordnung soll insbesondere dem vorsorgenden Gesundheitsschutz nach dem neusten technischen Stand dienen. Als nicht ausreichend werden die Änderungen auch von Umweltverbänden und Ärzten gesehen.

Wesentliche Neuerungen im Verordnungsentwurf sind: Ausdehnung des Anwendungsbereiches von gewerblich betriebenen Funkanlagen auf private und hoheitlich betriebene Funkanlagen; Überarbeitung der Grenzwerte nach der Empfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) aus dem Jahr 2010; Anpassung der Frequenzbereiche (Hochfrequenz 9 Kilohertz – 300 Gigahertz, Niederfrequenz 1 Hertz – 9 Kilohertz); Ausdehnung des Anwendungsbereiches auf Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ, Übertragungstechnologie beim Ausbau der Stromnetze).
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