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Wahlprüfsteine zum Thema elektromagnetische Strahlung

Der Verein „Mastenfreies Wohngebiet e.V.“ (MfW) hat zur anstehenden Bundestagswahl mehreren Parteien Wahlprüfsteine zum Thema elektromagnetischer Strahlung, der Diskussion um den Mobilfunk und gesundheitlichen Auswirkungen auf den menschlichen Organismus sowie zu bestehenden Grenzwerten und dem Vorsorgeprinzip übersandt. Angeschrieben wurden die CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, DIE LINKE, ödp, Piratenpartei, AfD sowie die Freien Wähler.

Zu den eingegangenen Antworten kommentiert Dennis Riehle, stellvertretender Vorsitzender von MfW e.V., wie folgt:

„Man kann eine klare Trennlinie bei den Ausführungen der Parteien zur Frage der Mobilfunkproblematik mit all ihren Facetten erkennen: Ein Lager sieht keinerlei Notwendigkeit für Veränderung, ein anderes setzt sich dagegen vehement für Verbesserungen ein. Teilweise überraschen die Aussagen in ihrer Deutlichkeit. So verlassen sich sowohl FDP als auch die Piratenpartei vollständig auf die derzeitige Gesetzes- und Studienlage. Der Generalsekretär der Liberalen, Döring, schrieb uns beispielsweise, dass ihm „derzeit keine Erkenntnisse vor[liegen], die eine Herabsetzung der Grenzwerte geboten erscheinen ließen“. Die FDP scheint aber auch wesentliche Zusammenhänge nicht verstanden zu haben. Denn zumindest uns geht es nicht um die Abschaffung von Handys, sondern darum, im technisch möglichen Rahmen Veränderungen vorzunehmen, um die Strahlenbelastung zu senken. Die Auskunft der Liberalen mutet hier eigentümlich an: „Vergessen werden darf schließlich auch nicht, dass technische Entwicklungen und insbesondere der Einsatz moderner Kommunikationsgeräte uns das tägliche Leben als inzwischen unverzichtbare Gebrauchsgegenstände erheblich erleichtern“. Bei der Piratenpartei ergibt sich ein ähnliches Bild: „Solange es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt, gibt es bei den festgelegten Grenzwerten keinen Ermessensspielraum durch die Verwaltung“. Und weiter: „Sobald […] eine Standortbescheinigung ausgestellt [wurde], muss die Gesundheit als nicht beeinträchtigt betrachtet werden“. Besonders empört mich wiederum der Versuch, Menschen mit Elektrosensibilität in die Ecke der psychosomatisch Erkrankten zu verfrachten. Die Piratenpartei erklärt nämlich: „Jedoch lässt die Studienlage zu Elektrosensibilität eher auf Symptome durch Ängste vor elektromagnetische Feldern schließen, als durch die Felder selbst“. Und abschließend fasst sie ihre Haltung zusammen: „Wir sehen bisher keine Notwendigkeit den Mobilfunkbetreibern diesbezüglich Einschränkungen vorzuschreiben“.

Von großer Fachkompetenz zeugt hingegen die Antwort der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP), die auch ganz konkrete Forderungen aufstellt: „Unversehrtheit des Wohnraums wieder herstellen, Innenraumversorgung mit Mobilfunk reduzieren, kabelgebundene Lösungen vorziehen (Smart-Metering), rechtliche Grundlagen zu Menschenrechten beachten, neue unschädliche Funktechnologien entwickeln“. Und auch beim Grenzwert hat die ÖDP deutliche Ansagen: „Sofortige Absenkung der Grenzwerte vorerst auf 100 µW/m² (wie z. B. vom Europarat gefordert), in sensiblen Gebieten (Kindergärten, Schulen, Wohnungen) auf 10 µW/m²“. Ähnlich deutlich wird DIE LINKE: „Wissenschaftliche Studien enthalten ernstzunehmende Hinweise auf biochemische und neurologische Wirkungen elektromagnetischer Strahlung auf den menschlichen Organismus“. Sie wird auch in der Frage nach der Unabhängigkeit von Studien überaus deutlich: „Diese Forschung sollte unabhängig, ohne finanzielle Beteiligung von Mobilfunkfirmen, erfolgen“. Der umweltpolitische Sprecher der Freien Wähler im Bayerischen Landtag, Dr. Hans Jürgen Fahn, verwies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: „Darin wurde festgestellt, dass die Kommune grundsätzlich ein eigenes Recht auf Standortplanung hat und gegen den Antennenwildwuchs und die unkontrollierte Bestrahlung der Bevölkerung vorgehen kann“. Die Grünen bleiben dagegen vage: „Die grüne Bundestagsfraktion hat die Forderungen nach einer Grenzwertabsenkung wiederholt gestellt“. Und die Sozialdemokraten: „Zwar gibt es (noch) keine wissenschaftlichen Beweise für eine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkstrahlung, doch gibt es ernstzunehmende Hinweise auf mögliche Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden. Allein deshalb ist es gerechtfertigt, Grenzwerte und Expositionen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren“.

Eindeutig bleibt, dass der Thematik eine vollkommen unterschiedliche Bedeutung durch die Parteien zugemessen wird. Während einerseits wirtschaftsnahe Tendenzen erkennbar sind, die offenbar den Mobilfunkbetreibern nicht schaden sollen, splitten sich diejenigen, die etwas am Ist-Zustand verändern wollen, in allgemeingültige Forderungen auf Bundesebene, deren Umsetzung nur schwer nachvollziehbar scheint. Und gleichzeitig gibt es andere, die ganz konkret werden und ihre Forderungen zuspitzen. Dabei sind besonders die politischen Gruppierungen, die eine Mischung aus Machbarkeit ihrer Vorschläge, Bürgerbeteiligung und Subsidiarität berücksichtigen, diejenigen, die sich wohl am glaubwürdigsten und ernsthaftesten mit der Thematik auseinander gesetzt haben. Ihnen lohnt es, die Stimme bei der Bundestagswahl am 22. September 2013 zu geben“.
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V.i.S.d.P.:

Dennis Riehle
Mastenfreies Wohngebiet e.V.
Stellvertretender Vorsitzender
Geschäftsstelle
Martin-Schleyer-Str. 27
78465 Konstanz
http://www.mastenfreies-wohngebiet.de
info@mastenfreies-wohngebiet.de
oder D-Riehle@t-online.de

Direktlink zu den Parteiantworten: http://www.mastenfreies-wohngebiet.de/wahl13.pdf
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