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"Drahtlose Kommunikation und das Vorsorgeprinzip (Dariusz Leszczynski, März 2015)" (*)


Abteilung Biochemie und Biotechnologie, Universität Helsinki, Helsinki, Finnland

(Übersetzung der englischen Fassung, siehe Linkadresse unten; maßgeblich ist das Original)


Es gibt eine andauernde Debatte, ob das Vorsorgeprinzip, wie es von der Europäischen Union im Jahr 2000 festgelegt wurde, umgesetzt werden sollte, um die möglichen gesundheitlichen Risiken bei der Exposition von Handystrahlung zuvermindern. Um die Verwendung des Vorsorgeprinzips zu betrachten, ist der erste notwendige Schritt die Auswertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse. In Bezug auf die Handy-Strahlung wurde dieser erste Schritt im Jahr 2011 gegangen, als die Arbeitsgruppe von 30 Experten sich in der Internationalen Agentur für Krebsforschung in Lyon, Frankreich, traf und die Handy-Strahlung als ein mögliches menschliches Karzinogen (Gruppe 2B) klassifizierte.

Nach Abschluss der Bewertung der wissenschaftlichen Belege gibt es mehrere Voraussetzungen, die vor der Debatte über die Umsetzung des Vorsorgeprinzips, in Übereinstimmung mit dem EU-Vorsorgeprinzip-Dokument von 2000, erfüllt sein müssen. Das sind:

Voraussetzung: das Vorsorgeprinzip wird realisiert, wenn die wissenschaftlichen Daten unzureichend, nicht schlüssig oder unsicher sind:

- die IARC-Klassifizierung der Handy-Strahlung als mögliches Karzinogen hat deutlich gezeigt, dass die Informationen über gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung "nicht ausreichend, nicht schlüssige oder unsicher sind".

Voraussetzung: das Vorsorgeprinzip kann umgesetzt werden, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit potenziell gefährlich sein können:

- die IARC-Klassifizierung der Handy-Strahlung auf der Grundlage der Erkenntnisse aus epidemiologischen Fall-Kontroll-Studien hat darauf hingewiesen, dass begeisterte Langzeit-Handy-Nutzer ein erhöhtes Hirntumorrisiko haben - das ist eine potenzielle Gefahr für über 7 Milliarden von Handy-Benutzern.

Voraussetzung: das Vorsorgeprinzip kann implementiert werden, wenn die aktuelle Situation nicht mit dem angestrebten Schutzniveau in Einklang zu bringen ist:

- IARC-Klassifizierung weist auf ein erhöhtes Hirnkrebsrisiko auf der Basis epidemiologischer Studien hin, in denen Probanden regelmäßig mit denen von ihnen verwendeten Handys die geltenden Sicherheitsstandards einhielten. Dies bedeutet, dass die aktuellen Sicherheitsstandards nicht ausreichen, um seine Nutzer zu schützen.

Die Umsetzung des Vorsorgeprinzips ist nicht identisch mit der Verhinderung der Nutzung von Drahtlos-Technologien. Diese Richtlinie kann bei der Eindämmung des ungezügelten aktuellen und unkontrollierten Einsatzes von Funk-Netzwerken an jedem Ort helfen. Die Behauptung, die Umsetzung des Vorsorgeprinzips wird wirtschaftlichen Schaden verursachen, ist nicht gerechtfertigt. Die Umsetzung des Vorsorgeprinzips wird neues Wissen durch Forschung bei der Lösung der Frage nach der Gesundheit und der Entwicklung von Risiko-Kommunikationstechnologien mit geringeren Strahlen-Emissionen schaffen. Das wird wiederum neue Arbeitsplätze und neue wirtschaftliche Möglichkeiten in Forschung und Technologie entstehen lassen.

Schlussfolgerung: Die IARC-Überprüfung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die erhaltene Klassifizierung der möglichen Kanzerogenität von Handy-Strahlung ermöglicht Maßnahmen bei der Umsetzung des Vorsorgeprinzips, um die Bevölkerung vor der möglicherweise gefährlichen Auswirkung der Strahlenbelastung durch die drahtlosen Kommunikationsgeräte zu schützen. Gleichzeitig mit der Umsetzung der Schutzmaßnahmen, die auf die Reduzierung der Exposition der menschlichen Bevölkerung abzielen, sollte die wissenschaftliche Forschung fortfahren, die Widersprüche in den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu lösen.


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(*) Der in Englisch gehaltene Blog-Beitrag wird vergleichend dem Titel-Beitrag
“The Precautionary Principle Should be Invoked for RF-EMF”,
(“Das Vorsorgeprinzip sollte angewandt werden auf HF-EMF“),
von
Dr. Christopher Portier; Research Consultant, Thun, Switzerland, Fmr. Director of the US CDC,
bei Feststellung großer Ähnlichkeit gegenüber gehalten.
Siehe Linkadresse:
https://betweenrockandhardplace.wordpress.com/2015/04/19/dr-chris-portier-fmr-director-of-the-us-cdc-calls-for-invoking-the-precautionary-principle-for-rf-emf/
Er entspricht dem Stand der von D. Leszczynski vorgetragenen Fassung beim Besuch von „Gigahertz“ in der Schweiz im März 2015.

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