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Gerichtsurteil in der Schweiz: Arbeitsunfähigkeitsrente wegen Gesundheitsschäden durch Mobilfunk

Quelle: www.elektrosmog.com, Internationale Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung, 04.01.2002

In der Schweiz hat das Eidgenössische Versicherungsgericht Luzern
rechtskräftig zugunsten einer 40-jährigen Frau entschieden:  die
Sozialversicherungsanstalt muss ihr eine Rente wegen Arbeitsunfähigkeit
aufgrund ihrer Elektrosensibilität zahlen.

Mit ärztlichen Untersuchungsberichten und einem Gutachten des
Sachverständigen für elektromagnetische Umweltverträglichkeit Wulf-Dietrich
Rose (IGEF) konnten die Schadwirkungen elektromagnetischer Felder  und
Mobilfunk-Strahlung bewiesen, und die Gutachten der Sozialversicherung
widerlegt werden.

Rose will diesbezügliche Grundsatzurteile jetzt auch in Deutschland und
Österreich für mehrere arbeitsunfähige Elektrosensible erreichen.

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