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Bayerischer Landtag fordert frei zugängliche Senderdatenbank

Quelle: Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Volker Hartenstein vom 06.12.2002

Landtag beschließt:

Mobilfunk-Standort-Datenbank soll frei zugänglich werden

München, 06.12.02. Die seit Sommer des Jahres bestehende Datenbank für Funksysteme soll „unter Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen frei zugänglich und ständig aktualisiert werden". Das beschloss der Bayerische Landtag am Donnerstag bei nur drei Gegenstimmen in den Reihen der CSU-Fraktion auf Antrag des fraktions- und parteilosen Abgeordneten Volker Hartenstein (Ochsenfurt). Die Staatsregierung wird darin aufgefordert „unverzüglich" eine entsprechende Bundesratsinitiative zu ergreifen.

In der im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingerichteten Datenbank sind die Standortadressen, Montagehöhen, Hauptabstrahlrichtungen und einzuhaltenden Sicherheitsabstände von über 50 000 Mobilfunk-, Rundfunk- und Fernsehanlagen gespeichert. Zugriff auf die Daten erhalten jedoch nur Landes- und Kommunalbehörden sowie die kommunalen Spitzenverbände. Doch selbst diese unterliegen Einschränkungen und Auflagen:

· Bei der Online-Registrierung sind von den künftigen Nutzern die Postleitzahlen anzugeben. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Suche nur im jeweiligen Zuständigkeitsbereich - also z.B. der eigenen Kommune - erfolgen kann.
· Per Unterschrift und Siegel muss gegenüber der RegTP im Antrag auf Freischaltung ferner bestätigt werden, dass „eine Weiterübermittlung der abgerufenen Daten an Dritte" nicht vorgesehen ist.

Volker Hartenstein: „Zynischer kann man mit den Bürgerinnen und Bürgern eigentlich nicht mehr umgehen. Da werden die Menschen im Land kaltblütig einer Mobilfunk-Hochfrequenz-Dauerberieselung mit unbekannten Folgen ausgesetzt und gleichzeitig hält man ihnen auch noch die Informationen aus einer vorhandenen Internet-Datenbank vor, die zumindest grobe Rückschlüsse auf die jeweiligen Immissionsbelastungen zulassen.

Dass es auch anders geht, so Hartenstein, zeigt das Beispiel Großbritannien. In seinem Redebeitrag im Landtag verwies der Umweltschutzpolitiker darauf, dass man im Internet unter dem Stichwort „Sitefinder" auf eine britische Datenbank stößt, in der zu jeder Mobilfunkanlage exakt das frei zugänglich zum Ausdruck gebracht wird, was interessierte Bürger wissen wollen:

· Der Name des Netzbetreibers,
· die Montagehöhe der Antenne,
· der Frequenzbereich, die äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP) pro Kanal,
· die genehmigte Maximalleistung pro Kanal und
· die Art der Mobilfunktechnik.

Die Namen der Grundstückseigentümer und die Hausnummern der entsprechenden Gebäude werden dagegen nicht eingeblendet. Stattdessen wird die Position der Basisstation mit Antenne in einem zoombaren Kartenausschnitt dargestellt.

Volker Hartenstein: Mit der britischen Verfahrensweise ist ein Weg aufgezeigt, wie man dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nachkommen kann ohne gegen geltendes Datenschutzrecht zu verstoßen.

Exakt dieser Punkt war es, der Hartenstein veranlasste der CSU-Fraktion eine Brücke zur endgültigen Zustimmung zu bauen. Er flocht nachträglich in seinen Antrag die Passage „unter Beachtung datenschutzrechtlicher Anforderungen" ein. Bei der Vorberatung des Themas, hatte die Mehrheitsfraktion den ursprünglichen Antrag im Wirtschaftsausschuss zunächst abgelehnt, ihm jedoch kurz darauf auf Empfehlung der Abgeordneten Marianne Demel im Umweltausschuss zugestimmt.

Mit der Ergänzung fielen tatsächlich die letzten Zweifel. Bis auf drei Abgeordnete aus den Reihen der CSU stimmte der Landtag dem Antrag in der neuen Fassung zu. Die Fraktionen der Grünen und der SPD hatten sich bereits in den Ausschüssen vehement für eine Zustimmung zum Antrag ausgesprochen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Volker Hartenstein

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