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Dasburg: Baustopp für Mobilfunksender

Quelle: Trierischer Volksfreund, 15.03.2002

Handy-Mast in Warte-Schleife

Verstoß gegen Landespflege: Kreisverwaltung verordnet in Dasburg Bau-Stopp gegen D 2-Vodafone

Von MANFRED REUTER und ARNOLD KLEIS

Das Fundament ist gegossen, die Arbeiter habe Zwangspause. Gegen das Errichten eines Mobilfunkmasts in Dasburg verfügte die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm einen Bau-Stopp.
Foto: Arnold Kleis
DASBURG. Gegen das Errichten eines Mobilfunkmasts in Dasburg hat die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm am Mittwoch einen Bau-Stopp verfügt. Das Unternehmen D 2-Vodafone winkt jetzt mit Ausgleichszahlungen.

Als Bauarbeiter zu Wochenbeginn in Dasburg anrückten, um das Fundament für einen neuen D 2-Sendemast zu gießen, klingelte es bei einigen Gemeinderäten. Die nämlich hatten vor einiger Zeit nur gerüchteweise vom Vorhaben der früheren Mannesmänner gehört und sich mehr als gewundert, dass der Rat in das Bauvorhaben nicht involviert war.

Dass die Vodafone-Leute nun Nägel mit Köpfen machten, brachte besonders Werner Andre auf die Palme. Das Gemeinderatsmitglied setzte am Mittwoch unverzüglich alle Hebel in Bewegung. Über die Arzfelder Verbandsgemeindeverwaltung ließ er die Kreisverwaltung in Bitburg informieren, deren Fachleute prompt den Bau-Stopp verfügten. Denn:

Das Errichten von Masten und Unterstützungen von Fernmeldeleitungen bis zu einer Höhe von zehn Metern bedarf zwar zunächst keiner Genehmigung.

Aber: Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung von Anforderungen, die durch baurechtliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften gestellt werden. Und dies ist hier der Fall, weil Dasburg sich im Naturpark Südeifel befindet, also nach dem Landespflegerecht eine Genehmigung sehr wohl erforderlich ist.

Nach Darstellung der Bitburger Kreisverwaltung stellt das Errichten des Handy-Mastes in der Tat einen Eingriff in die Natur dar, so dass zunächst die untere Landespflege gehört werden muss. "Ob eine Genehmigung nach dem Landespflegegesetz und der Naturparkverordnung Südeifel erteilt werden kann, ist im Verfahren zu prüfen", hieß es gestern im Bitburger Kreishaus lapidar.

Besondere Brisanz erhält die Angelegenheit unterdessen durch die Tatsache, dass der im vergangenen Jahr beschlossene Flächennutzungsplan in diesem Gebiet die Einrichtung eines Neubaugebiets ermöglicht. Auch wenn eine mögliche Strahlenbelastung durch derartige Anlagen unterschiedlich beurteilt werden, wäre hier doch eine Wertminderung für eventuelles Bauland nicht auszuschließen, meinen einige Gemeindeväter in Dasburg. Nach Auffassung von Werner Andre jedenfalls ist nach den verschärften Bauauflagen in einem Naturpark mit einer Fortsetzung der D 2-Aktivität nun nicht mehr zu rechnen.

Das beurteilt man bei Vodafone indes etwas anders. Nach den Worten von Pressesprecher Jens Helldobler (Eschborn/Hessen) sieht man trotz Landespflegerechts bei D 2 "keinen Hinderungsgrund", den Mast in Dasburg zu errichten. Offenkundig habe eine Ausgleichsplanung in Form einer Ausgleichszahlung gefehlt, meinte Helldobler gestern. Das verhalte sich wie bei einer normalen Gemeindeplanung beispielsweise für ein Wohngebiet. Auch hier müsse eine Ausgleichsplanung vorgenommen werden.

Die Bewertung der Angelegenheit durch den Dasburger Gemeinderat wird indes mit Spannung erwartet. Ortsbürgermeister Helmut Kremer war gestern nicht zu erreichen.

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