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Bayerische FDP mit bemerkenswertem Mobilfunk-Vorstoss

Quelle: Elektrosmognews Nordrhein-Westfalen sowie Volker Hartenstein, parteiloser Abgeordneter

Schreiben von Christoph Eipper, Vorsitzender des Landesfachausschuss Umwelt der FDP Bayern, an Volker Hartenstein

Inhalt des Schreibens:

Sehr geehrter Herr Hartenstein,

ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass die bayerische FDP auf
Ihrem letzten Landesparteitag in Bad Kissingen als Leitantrag den Antrag
des Landesfachausschuss Umwelt zum Mobilfunk angenommen hat. Diese
Thematik wird somit auch eine zentrale Rolle bei unserer Arbeit vor Ort,
in unserem Landesparteiprogramm und im Landtagswahlkampf spielen.
Einen wichtigen Beitrag zur fachlichen Untermauerung und schließlich
auch Durchsetzung der jetzigen Position lieferte Ihre mailing-Liste.
Daher möchte ich Ihnen an dieser Stelle ganz herzlich für Ihr
diesbezügliches Engagement danken.
Ich habe Ihnen den Beschlusstext unten angehängt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Eipper
Vorsitzender des Landesfachausschuss Umwelt der FDP Bayern
Praunstr. 22, 90489 Nürnberg 0911-551302 (priv.) 0911-9463773 (dienstl.)

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53. Ordentlicher Landesparteitag der FDP Bayern 30.11./01.12.2002
in Bad Kissingen
Der Landesparteitag beschließt: angenommen incl. BT 7

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Mobilfunk

Eine Grundlage des heutigen Lebens ist die Kommunikation. Eine moderne
Partei wie die FDP begrüßt die neuen Möglichkeiten durch die Entwicklung
der modernen Kommunikationstechnik.

Im Sinne der Vorsorge und einer Verbesserung der Akzeptanz in der
Bevölkerung fordert die bayerische FDP folgende Forschungsanstrengungen:
- interdisziplinäre und wissenschaftlich überprüfbare Forschung
als Grundlage für zukünftige Regelungen und entsprechende
Forschungsmittelaufstockung
- epidemiologische Langzeitstudien unter Berücksichtigung von
Synergieeffekten
- Sonderforschung nach Risiken für unreife Organismen (Embryo,
Kind, Jugendliche/r)

Die bayerischen Bundestagsabgeordneten setzen sich bei der
Bundestagsfraktion dafür ein, dass die Bundesregierung aufgefordert
wird, sofort die entsprechenden Gesetze so zu ändern, dass die folgenden
Voraussetzungen möglich werden:

1. für die Errichtung von Mobilfunkstationen und Sendern
- frühzeitige Information und aktive Einbeziehung der Kommunen
(insb. der betroffenen Bürger und Agenda 21)
- eine Ortsgestaltungssatzung
- Festlegen von Standortalternativen im Einvernehmen mit Kommunen
und Betreibern
- die Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes

2. zum Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bevölkerung
- Überprüfung der in Deutschland gültigen Grenzwerte unter
Einbeziehung des Vorsorgeaspekts insbesondere hinsichtlich der
athermischen Effekte
- Berechnung und Messung der Exposition vor Ort unter
Berücksichtigung aller Sendeanlagen (Militär und andere Funkdienste)
- Überprüfung und Überwachung der Sender nach der Installation

3. zur Aufklärung der Bevölkerung
- umfassende sachliche Aufklärung über die Effekte hochfrequenter
elektromagnetischer Felder
- gezielte Information der Öffentlichkeit über die Risiken des
Mobiltelefonierens und bei Benutzung von DECT-Schnurlostelefonen
- Informationen über die Problematik der Elektrosensibilität und
Gesundheitsrisiken durch Synergieeffekte (multiple Belastungen)

4. für einen verbesserten Verbraucherschutz
- Warnhinweise am Handy, an DECT-Schnurlostelefonen und in den
Gebrauchsanweisungen
- Warnung vor dem Langzeittelefonieren
- einheitliche, verbraucherverständliche Kennzeichnung der
Strahlenintensität am Gerät und in der Gebrauchsanweisung (Gütesiegel)
- Warnung vor besonderen Risiken für Kinder und Jugendliche, alte
und kranke Menschen

Die bayerische FDP fordert weiterhin die bayerische Staatsregierung auf:

- den Art. 63/Abs. 4 der bayerischen Bauordnung, nach dem
Mobilfunkmasten von bis zu 10m Höhe über der Höhenoberkante von
Gebäuden, auch Wohnhäusern, völlig genehmigungsfrei errichtet werden
dürfen, zu eliminieren.
- die Bayerische Bauordnung dahingehend zu ändern, dass die
Kommunen bestimmen können, wo in ihrem Zuständigkeitsbereich, unabhängig
von der Anlagenhöhe, Mobilfunkmasten errichtet werden dürfen.

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