Mehr zum Thema Mobilfunk und Gesundheit

Hamburg: Geschäftsfrau klagt gegen Mobilfunksender

Quelle: Hamburger Abendblatt, 16.07.2002

Anwohnerin klagt gegen Handy-Mast

Können Anwohner den Betrieb einer Mobilfunkanlage in ihrer Nachbarschaft verbieten lassen? Darüber muss das Landgericht Hamburg in einem Musterprozess entscheiden. Die Klägerin, eine Geschäftsfrau und Hausbesitzerin, befürchtet eine gesundheitliche Gefährdung für sich und ihre Mieter. Außerdem macht sie eine Wertminderung ihrer Immobilien geltend.

Die Klage richtet sich gegen die von der Telekom-Tochter DeTeMobil auf dem Dach des Hochbunkers an der Nebendahlstraße in Wandsbek betriebene Sende- und Empfangsanlage. Klägerin Karin Torner wohnt etwa 20 Meter entfernt. Ihr gehören mehrere Mietshäuser in der Umgebung.

Sie hat ebenfalls Bundesinnenminister Otto Schily verklagt. Denn der SPD-Politiker ist als oberster Chef des Katastrophenschutzes auch Herr des Bunkers. "Wir erwarten, dass Minister Schily nach Hamburg kommt", sagt der Prozessbevollmächtigte, Rechtsanwalt Dr. Ingo Lill. Denn zu der vorgesehenen Güteverhandlung müssten die Prozessparteien grundsätzlich persönlich erscheinen.

"Von der Mobilfunkanlage gehen gefährliche Strahlungen aus", heißt es in der Klagebegründung. "Durch die thermische Strahlung erhöht sich die Temperatur an der Gehirnoberfläche, was u. a. dazu führt, dass die Zellbarriere zwischen dem Blutgefäßsystem und dem Gehirn geöffnet wird, wodurch hirnschädigende Stoffe aus der Blutbahn in das Gehirn gelangen und das Nervensystem schädigen können." Auch andere mögliche Gefahren führt die Klägerin ins Feld: etwa Herz-Rhythmus-Störungen, Kopfschmerzen, Allergien. Allein in Wandsbek gebe es mindestens 133 dieser Masten.

Das Thema beschäftigt auch die Bürgerschaft. Die SPD fordert eine Kontrolle der Mobilfunk-Strahlung. Mit diesem Vorstoß müssen sich nach der Sommerpause der Gesundheits- und der Wissenschaftsausschuss befassen. rup

Mehr zum Thema Mobilfunk und Gesundheit