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Österreich/Salzburg: Genehmigungspflicht jetzt auch in Gewerbegebieten

Quelle: Salzburger Nachrichten, 20.06.2002

Mehr Schutz vor Handymasten

SALZBURG (SN). Der Schutz vor Handymasten wird in Salzburg verstärkt. Erstmals wird es auch für Flächen in Gewerbegebieten eine Bewilligungspflicht für Sender geben. Und zwar nach dem Ortsbildschutzgesetz. Anlagen, die bis zu 50 Meter von der Gewerbegebietsgrenze entfernt errichtet werden, sollen genehmigt werden müssen. Hintergrund für diese Aktivität der Politik: nachdem es zunehmend Anrainerproteste gab, machten Mobilfunk-Firmen verstärkt Verträge mit Unternehmen, die ihre Flächen für Masten zur Verfügung stellten, weil für diese keine Bewilligungen notwendig waren. Die Novelle des Ortsbildschutz-Gesetzes wird derzeit erarbeitet. Wenn alles nach Plan läuft, können die neuen Regelungen noch diesen Herbst in Kraft treten.

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