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Mutiger Salzburger Stadtrat gewinnt Prozess gegen Mobilfunkindustrie

Quelle: Salzburger Nachrichten, salzburg.com, 05.07.2002

Rosen für den Angeklagten
 
Mobilfunk-Kritiker jubeln: Ein Schöffensenat sprach Stadtrat Johann Padutsch am Donnerstag vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs frei.

THOMAS HÖDLMOSER

SALZBURG-STADT (SN). Die im Gerichtssaal versammelten Mobilfunk-Gegner applaudierten, als Richter Robert Singer das Urteil verkündete. Ein Schöffengericht hatte soeben Planungsstadtrat Johann Padutsch (BL) vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann binnen drei Tagen Rechtsmittel anwenden.

Für viele war der Angeklagte schon vor der Urteilsverkündung ihr Held.

Unmittelbar vor Verhandlungsbeginn warten am Donnerstag rund zwanzig Frauen, Männer und Kinder, mit gelben Rosen in den Händen, am Papagenoplatz auf Johann Padutsch. "Danke", steht in goldfarbenen Lettern inmitten eines Kranzes aus Rosen geschrieben, der für den Angeklagten bestimmt ist. "Wir bewundern Ihren Mut. Sie werden als Sündenbock hingestellt. Das ist empörend. Wir danken Ihnen tausendmal", sagt Hedwig Pesti aus der Gruppe.

Drinnen, im Verhandlungssaal, sieht das Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger anders: "Vor dem Gesetz sind alle gleich. Das muss auch für den Angeklagten Johann Padutsch gelten". Padutsch habe als Ressortchef der Magistratsabteilung 9 (Raumplanung und Verkehr) die Entscheidung über die Bewilligung von Handymasten verhindert bzw. verzögert. Schlussfolgerung: "Der Angeklagte hat das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt begangen."

Padutsch bestreitet nicht, Akten nicht an die zuständige Baurechtsabteilung weitergeleitet zu haben. Allerdings habe er das nur getan, um die Bevölkerung vor möglicherweise gesundheitsgefährlicher Strahlung zu schützen. Und der Schutz der Gesundheit sei ein Verfassungsrecht. "Darüber steht nichts und niemand. Kein Mobilfunkbetreiber, kein Politiker, kein Gesetz."

Zudem begründet Padutsch sein Vorgehen damit, dass die Mobilfunkbetreiber eine Vereinbarung mit der Stadt aus dem Jahr 2000 gebrochen hätten. Danach sollte jeder Netzbetreiber Berechnungen über die Strahlungsintensität vorlegen. Die Zeugen Bgm. Heinz Schaden und Vzbgm. Karl Gollegger bestätigen in kurzen Auftritten, dass Padutsch für die Überprüfung des Vorsorgewertes zuständig war. Das Gericht sieht es schließlich als erwiesen an, dass es die genannte Vereinbarung zwischen Stadt und Netzbetreibern gegeben hat. Padutsch habe sich bei der Zurückhaltung der Akte an diese Übereinkunft gehalten. Es könne kein "Schädigungsvorsatz" nachgewiesen werden. Deshalb: Freispruch.

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