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Luxemburg:

Sektorieller Leitplan für Mobilfunknetze

Seit einigen Monaten sorgt in Luxemburg ein Gesetzesprojekt für Furore, der so genannte
"Sektorielle Leitplan für Mobilfunknetze".

Ähnlich den Bestrebungen einiger Landesregierungen in Deutschland (z.B. Baden-Württemberg),
sollen Antennenmasten innerhalb eines sektoriellen Leitplans genehmigt werden und
somit von einer baurechtlichen Nutzungsänderung entbunden werden. Schlimmer noch:
da ein sektorieller Plan mit Inkrafttreten das Statut eines öffentlichen Nutzens erklärt,
werden Antennenmasten de facto als gemeinnützige Installationen deklariert, was die
Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Bürgermeister bei der kommunalen Bauplanung in
Bezug auf eine eventuelle Vorsorgepolitik wesentlich einschränkt.

Aber nun die gute Nachricht: Da das Landesplanungsgesetz, welches die Grundlage für
einen SLP darstellt, auch eine Begutachtungsprozedur aller betroffenen Gemeinden Luxemburgs
(in diesem Falle sämtliche Gemeinden) vorsieht, konnten diese ihren Unmut gegenüber
dem gegenwärtigen Projekt äußern, an welchem die Mobilfunknetzbetreiber teilweise
mitgewirkt haben.

37 % der luxemburgischen Gemeinden haben das gegenwärtige Projekt in seiner derzeitigen
Fassung abgelehnt. Weitere 12% haben Bedenken geäußert. Vor allem wurde von den Gemeinden
die Einschränkung der Planungshoheit sowie der unzureichende Gesundheitsschutz in
Bezug auf die Mobilfunknetze angeführt!

Stellungnahme der Biirgerfrequenz asbl zum sektoriellen Leitplan für Mobilfunkantennen

Ein Artikel dazu in der Zeitung Luxemburger Wort

 

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