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T-Mobil unterliegt vor Gericht

Quelle: Sindelfinger, Böblinger Zeitung, 21.3.2002

VGH: Mobilfunkstationen müssen genehmigt werden
Niederlage für DeTe-Mobil: Stadtverwaltung bekommt vor Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Recht
Im Streit mit der Deutschen Telekom Mobilfunk GmbH hat die Stadt Stuttgart vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim obsiegt. Die Errichtung einer Mobilfunkstation durch einen gewerblichen Netzbetreiber auf einem Wohngebäude ist genehmigungspflichtig, entschieden die Richter.

Von unserer Reporterin EVA FUNKE

"Das stärkt unsere Position, heißt aber nicht, dass wir alle Anlagen verbieten können, sondern nur, dass es Genehmigungsverfahren geben muss'', sagt Baubürgermeister Matthias Hahn (SPD). In Stuttgart gibt es derzeit rund 450 Mobilfunkanlagen. Alle ragen fünf bis zehn Meter über die Dächer. Hahn rechnet damit, dass in diesem Jahr hundert weitere Anlagen beantragt werden. Das Land will nach der VGH-Entscheidung nun eine Änderung der Landesbauordnung prüfen. ¸¸Im Interesse aller Handy-Benutzer und der Entwicklung der UMTS-Technologie'' dürfe die Aufstellung von Mobilfunkantennen nicht blockiert werden, erklärte Staatsminister Christoph Palmer.

Zum Rechtsstreit zwischen der Stadt und der DeTe-Mobil kam es, nachdem die Mobilfunkbetreiberin auf einem vierstöckigen Wohnhaus in der Reinsburgstraße im Stuttgarter Westen begonnen hatte, eine Mobilfunkanlage zu installieren - ohne Genehmigung vom Baurechtsamt. Der 7,7-Meter hohe Mast für die Antenne würde den Dachfirst um 5,3 Meter überragen, mit Antenne um weitere zwei Meter. Das Baurechtsamt stellte sich auf den Standpunkt, dass die Installation eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung des Wohngebäudes bedeutet und verfügte die Einstellung der Arbeiten. DeTe-Mobil klagte beim Stuttgarter Verwaltungsgericht gegen den Baustopp. Die Richter entschieden, dass mit dem Vorhaben eine Änderung der Wohnnutzung verbunden sei, weil eine gewerbliche Nutzung dazu komme. Das Ganze sei genehmigungspflichtig. Der VGH schloss sich dieser Auffassung an, bestätigte das Stuttgarter Urteil und wies den Antrag auf Berufung zurück.

Die Entscheidung ist für weitere, ähnlich gelagerte Verfahren richtungweisend. Denn nach Auskunft von Günter Schnebelt, Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs, ist es die erste Entscheidung aus der Berufungsinstanz. Schnebelt: "Weder Privatpersonen noch gewerbliche Betreiber können jetzt ohne Baugenehmigungsverfahren Anlagen auf Dächer setzen."

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