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Hessen: Stadt Vellmar schließt durch Bebauungsplan Mobilfunkanlagen in Wohngebieten aus

Quelle: Hessisch-Niedersächsische Allgemeine 28.05.2003, Sonnenseite von Franz Alt, 03.06.2003, u.a.

Nordhessische Stadt geht mit gutem Beispiel voran

Auf Antrag von Schwarz-Grün Verbannung von Mobilfunkanlagen aus Wohngebieten aus anderen sensiblen Bereichen - 135 Meter Mindestabstand

Bundesweit einmaliger Bebauungsplan nahezu einstimmig verabschiedet - Musterbeispiel für vorsorgenden Immissionsschutz

Beispiel sorgt bereits bundesweit für Aufsehen

Die nordhessische Stadt Vellmar sorgt bundesweit für Schlagzeilen, indem sie als eine der ersten Städte in Deutschland durch die Verabschiedung eines entsprechenden Bebauungsplans Mobilfunkanlagen in Wohngebieten und anderen sensiblen Bereichen ausschließt. Die Stadt will damit den bisher ungeklärten Gesundheitsrisiken vorbeugen, die von Mobilfunksendeanlagen ausgehen können.

Zum Schutz der eigenen Bevölkerung vor der Strahlung von Mobilfunk-Sendeanlagen hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vellmar deshalb nahezu einstimmig (eine Enthaltung der FDP) eine städtebauliche Ordnung für den Ausschluss dieser Anlagen beschlossen. Damit will die Stadt vorsorgenden Immissionsschutz betreiben – über das hinaus, was das Bundesimmissionsschutzgesetz und die Hessische Bauordnung vorsehen. Sensible Bereiche, wie Wohnsiedlungen sind künftig von der Neuanlage der Mobilfunk-Sendemasten ausgeschlossen.

Die Initiative ging dabei von der katholischen Kirche und von den Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen aus.

Die Mobilfunkversorgung wird in Vellmar auch weiterhin ohne Einschränkung möglich sein. Vellmar versöhnt damit wirtschaftliche Interessen mit dem Schutz von Mensch und Umwelt – ein Beispiel, das Schule machen sollte.

Durch den neuen Bebauungsplan werden Mobilfunkanlagen in der Stadt Vellmar künftig nahezu ausgeschlossen, da diese einen Mindestabstand von 135 Metern zu Wohngebieten und anderen sensiblen Bereichen einhalten müssen.

Mobilfunkanlagen sollen nur noch auf der "grünen Wiese" plaziert werden, wodurch die Mobilfunkversorgung in Vellmar problemlos sichergestellt werden könne.

Alle Fraktionen waren sich in dieser Frage einig.

"Die Stadt Vellmar übernimmt mit diesem Beschluß eine Vorreiterrolle für ganz Deutschland. Nur wenige Gemeinden haben bisher die Vorsorge unternommen, ihre Bürger vor den Immissionen der Mobilfunksendeanlagen zu schützen."

Mit diesen Worten nahm Hartmut Brondke, Vorsitzender der CDU-Fraktion das vorweg, was nach ihm Vertreter aller Fraktionen unterstrichen.

Die Mobilfunkindustrie wehrt sich erwartungsgemäß gegen den Präzedenzfall, den Vellmar damit für ganz Deutschland schafft. Vellmar schließt sich damit dem vorbildlichen Beispiel der bayrischen Gemeinde Gräfeling an, um seine Bürger vor Gesundheitsrisiken durch Mobilfunkstrahlung zu schützen.

Kommentar der Elektrosmognews: Vorbildliches Verhalten, das unbedingt von allen anderen Gemeinden und Städten nachgeahmt werden sollte. 135 Meter Abstand zu Wohngebäuden bedeutet in den meisten Orten, dass sich keine Mobilfunkanlagen mehr in den Orten befinden, auch nicht in sogenannten "Randgebieten" oder "Aussenbereichen", die lediglich durch den Bebauungsplan als solche definiert wurden. Es kann nicht sein, dass Wohnhäuser durch schmale Wege vom "Aussenbereich" getrennt sind, in denen sich dann nur wenige Meter neben den Wohnhäusern dann die Mobilfunkantennen befinden. Mit 135 Metern Abstand zu Wohngebäuden und anderen Bereichen schließt man solche Konstellationen komplett aus.

Wichtig ist natürlich außerdem, dass die Strahlenbelastung in allen Fällen so niedrig wie möglich ist, auch außerhalb von 135-Meter-Zonen, da starke Mobilfunksender auch noch in kilometerweiter Entfernung starke Felder erzeugen können, wenn die Sendeleistung der Antenne hoch ist, der Hauptstrahl durch Gebäude verläuft, die Antennen niedrig montiert oder die Strahlung durch Reflexionen verstärkt wird. Dies muss durch Messungen überprüft werden.

Wichtigstes Prinzip muss dabei sein, dass die Strahlenbelastung so niedrig wie möglich ist. Die Grenzwerte der ICNIRP und der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung, die in Deutschland und vielen anderen Ländern gesetzlich fixiert sind, können im Hinblick auf verantwortungsvolle Gesundheitsvorsorge dabei kein Maßstab sein. Denn eine Vielzahl von wissenschaftlichen epidemiologischen Untersuchungen bei Anwohnern von starken Rundfunk- und Fernsehsendern haben bereits deutlich unterhalb dieser sogenannten Grenzwerte erhöhte Leukämieraten bei Kindern sowie beschleunigtes Krebswachstum nachgewiesen.

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